1. Einleitung
Die Einzelfirma „RS Center Arno Samimi Shaidaie“ wird im folgenden Verlauf der AGB in der Kurzform „RSC“ genannt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte von RSC. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit RSC geschäftliche Beziehung pflegt. Entgegengesetzte, auch gedruckte Bedingungen des Käufers sowie mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung und sind ansonsten ungültig. RSC betreibt zudem unter der Webadressen www.rscenter.ch sowie www.rscsuspensions.ch und www.rsccustomwheels.ch einen Online-Shop. Im folgenden Verlauf der AGB wird stellvertretend für alle Webadressen nur www.rscenter.ch genannt.
2. Geltungsbereich der AGB
Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den in den AGB bestimmten Konditionen in der beim Vertragsabschluss gültigen Version. Die aktuelle und verbindliche Version der AGB ist unter www.rscenter.ch publiziert.
3. Leistungen von RSC
RSC erbringt seine Leistungen professionell und sorgfältig, gemäß den AGB sowie den übrigen Vertragsbestimmungen. RSC setzt sich als Ziel, seine Kunden ständig Leistungen und exklusive Produkte in bester Qualität anzubieten.
4. Angebot
Die Produkte, Dienstleistungen und Preise, die unter www.rscenter.ch veröffentlicht sind, gelten als Angebot. Dieses Angebot steht immer unter der (auflösenden) Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe (seitens der Hersteller oder von RSC). Leichte Farbabweichungen der Produkte sind durch verschiedene Bildschirmeinstellungen und Belichtungen möglich und stellen keinen Mangel dar. Lieferumfänge können fahrzeugspezifisch von den Abbildungen auf der Webseite und im Online-Shop abweichen.
5. Keine Gewähr für Produkteinformationen und Verfügbarkeitsangaben
Sämtliche Informationen über Produkte und Leistungen, welche von RSC veröffentlicht werden, sind ohne Gewähr und nicht als Zusicherung zu verstehen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernimmt RSC keine Haftung. RSC bemüht sich ständig, die Verfügbarkeitsangaben korrekt zu pflegen und aktuell zu halten. Lieferverzögerungen können trotzdem, aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen oder durch fehlerhafte Lagerbestandsdaten nicht ausgeschlossen werden. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind nicht verbindlich und ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern. Lieferfristen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich und gelten als eingehalten, wenn die Ware unser Unternehmen verlassen hat bzw. zur Abholung bereit steht. Wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann, kann die Lieferung dadurch gänzlich verunmöglicht werden. In diesem Fall tritt eine Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) gemäß Ziff. 8 der AGB ein.
6. Sonderanfertigungen (Neu- & Einzelanfertigungen, Kleinserienherstellung)
Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns technische Änderungen sowie Maß- und Gewichtsabweichungen aufgrund unserer spezifischen Produktionstechnik bzw. durch Weiterentwicklung vor. Sonderanfertigungen gelten vom Beginn der Fertigung an als angenommen. Bei Stornierung einer laufenden Sonderanfertigung durch den Auftraggeber stellen wir die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten in Rechnung. Kommt RSC bei Sonderanfertigungen oder in Kleinserie hergestellten Produkten in Lieferverzug, so kann der Auftraggeber nicht vom Vertrag zurücktreten und gewährt RSC die notwendige Zeit in Anspruch zu nehmen, um den Auftrag auszuführen. Bei Sonderanfertigungen behält sich RSC das Recht vor, in technischer Hinsicht den Lieferumfang ohne Information zu ändern bzw. anzupassen. Nachbesserungen werden nur berücksichtigt wenn das Fahrzeug, falls dazu notwendig, zur fertigen Entwicklung angeliefert wird. Für die vom Auftraggeber angelieferten Fahrzeuge zur Montage / Neuentwicklung haftet RSC in keinem Umfang und keinen Umständen. Das Risiko aus dieser Bestellung / Auftrag trägt in vollem Umfang der Auftraggeber. Das Fahrzeug muss bei den Behörden angemeldet und vollumfänglich versichert sein. Ein Anspruch auf Schadenersatz jeglicher Art ist ausgeschlossen. Alle RSC Custom Wheels Produkte gelten als Sonderanfertigungen und werden wegen falsch produzierten Masse nicht zurückgenommen, sofern das Bremszangen- Freigängigkeitsformular vom Kunden ausgefüllt wurde, bzw. die Angaben der Felgendimensionen vom Kunden stammen.
Definition der Stückzahlen
Einzelanfertigung | – | 5 | |
Kleinserie | 5 | – | 20 |
Serie | 21 | – |
7. Preise
Sämtliche Preise sind in CHF und ab unserem Lager. Die CHF Preise gelten für die Schweiz und Drittstaaten ausserhalb der EU & UK. Für EU / Euro Staaten und UK gelten die Euro Preise, nicht aber für die Schweiz und restlichen Drittstaaten. Die Preise verstehen sich exklusiv Versicherungs-, Zoll- und MwSt.- gebühren. Der Mehrwertsteuersatz beträgt in der Schweiz aktuell 7.7%. Alle Preise sind zuzüglich Versand- und Verpackungskosten. Für eventuelle Druckfehler bei Warenauszeichnungen wird nicht gehaftet. Die Preisangaben auf der Webseite, im Online-Shop, in Rundschreiben, Anzeigen und Preislisten sind unverbindlich. Preisänderungen können jederzeit vorgenommen werden. Die Versandkosten sind im Artikelpreis nicht enthalten und werden separat berechnet. Offerten haben eine Gültigkeit von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum.
8. Bestellung und Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt zustande, sobald der Kunde seine Bestellung schriftlich über Email oder dem Online-Shop aufgibt. Bei RSC Custom Wheels Produkten ist der Vertragsabschluss erst mit dem Einreichen des vom Kunden vollständig ausgefüllten „Bremszangen- Freigängigkeitsformular“ gültig. Der Empfang einer Bestellung wird dem Kunden mittels einer Bestätigung per E-Mail mitgeteilt. Der Erhalt der Bestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich erhältlich ist bzw. geliefert werden kann. Sie teilt dem Kunden lediglich mit, dass die abgegebene Bestellung von RSC empfangen worden ist und der Vertrag zustande gekommen ist. Dieser Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung der Nichtbelieferung. Der Vertrag wird sofort und ohne Mitwirkung des Kunden aufgelöst, falls eine der obengenannten auflösenden Bedingungen eintritt. Über die Auflösung des Vertrages wird der Kunde umgehend informiert. Produktebestellungen werden erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages im Voraus und Eingang auf dem RSC Bankkonto bearbeitet.
9. Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich, mit den zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Folgende aktuelle Zahlungsmöglichkeiten und die dazugehörenden Konditionen stehen zur Verfügung: Barzahlung, Banküberweisung und in Ausnahmefällen nach Absprache PayPal. Grundsätzlich gilt: Bestellungen von Produkten gegen Vorauskasse, Dienstleistungen gegen Vorauskasse oder spätestens bar bei Abholung des Fahrzeugs. Bei Vorauskasse erwartet RSC die Zahlung des Kunden innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Rechnung.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von RSC. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware an Dritte, gleich in welchem Zustand, weiterveräußert, so tritt der Auftraggeber hiermit gleichzeitig alle Forderungen an seine Abnehmer an RSC ab. Bei Veräußerung unserer Waren in Verbindung mit anderen Waren fremder Herkunft, oder in Verbindung mit anderen Leistungen, steht RSC ein Anspruch mindestens in Höhe des Wertes der Lieferung von RSC, in jedem Falle aber ein Anteil in Höhe der Forderungen von RSC zu. Der Auftraggeber hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln. Bei Nichteinhaltung der in diesem Vertrag oder später getroffenen Zahlungsvereinbarungen verpflichtet sich der Auftraggeber auf seine Kosten, die gekauften Gegenstände an RSC, auch ohne richterliche Verfügung, herauszugeben. Die Eigentums und Urheberrechte von RSC Produkten behält sich RSC ausdrücklich vor. Unterlagen dürfen Dritten nur dann zugänglich gemacht werden, wenn dies von RSC ausdrücklich schriftlich freigegeben wurde.
11. Versand
Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und geht zu seinen Lasten. Die Versandart wird von RSC bestimmt. Eine Haftung für die Ermittlung der günstigsten Versandwege kann RSC nicht übernehmen. Als Nachweis für eine ordnungsgemäße Abholung / Versendung der Ware ist die Empfangsquittung des jeweiligen Transportunternehmens ausreichend. Transportschäden müssen innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Ware RSC über info@rscenter.ch gemeldet werden. Falls sich das gelieferte Material nicht in einwandfreiem Zustand befindet oder die Verpackung äußere Schäden aufweist, sollte die Lieferung nur unter Vorbehalt angenommen werden. Endkundenbestellungen werden ausnahmslos durch Gesamtlieferungen abgewickelt. Durch den Transport beschädigte Ware ist keinesfalls ohne schriftliche Zustimmung von RSC, an RSC zurückzusenden.
12. Verweigerung der Annahme und Vertragsauflösung
Schriftliche Email- und Online-Shop Bestellungen an RSC sind gemäß Ziff. 8 der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Sonderanfertigungen gemäß Ziff. 6 der AGB können nicht zurück genommen werden. Nachträgliche Änderungen und Stornierungen sind in bestimmten Fällen möglich, liegen aber im Ermessen von RSC und können mit Umtriebs- Kosten verbunden sein. Wird die vom Auftraggeber bestellte Ware nicht angenommen bzw. nicht abgeholt, so wird die Ware auf Risiko und Kosten des Kunden bei RSC eingelagert. Weigert sich der Kunde, nach Fristsetzung von 14 Tagen endgültig die Ware anzunehmen bzw. abzuholen, so kann RSC anderweitig frei über die Ware verfügen. Den entstandenen Schaden (Lagerungs-, Transport-, Verpackungs- und Wiedereinlagerungskosten) trägt der Auftraggeber. Wird nach Ablauf einer Frist von 6 Monate nach Bestellung die vom Auftraggeber bestellte Ware nicht abgeholt, so erhält er keinen weiteren Anspruch mehr auf Ware oder Rückzahlung von Zahlungen bzw. Anzahlungen, unabhängig der Höhe des Betrages oder Bestellvolumen. Im Falle einer Lieferunmöglichkeit seitens RSC gemäß Ziff. 8 der AGB steht dem Kunden frühestens acht Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu (Sonderanfertigungen gemäß Ziff. 6 der AGB ausgeschlossen). Bei höherer Gewalt (Streik, Ausbleiben von Leistungen von Zulieferern, Krankheit usw.), an der RSC kein Verschulden trifft, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, mindestens jedoch um 14 Tagen. Wird eine durch RSC zugesicherte Lieferung zeitlich unmöglich oder unzumutbar, so kann RSC vom Vertrag zurücktreten.
13. Retouren
- Retouren werden nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung akzeptiert.
- Legen Sie Ihrer Retouren Lieferung eine Rechnungskopie, sowie einen Lieferschein mit der Retouren Nummer bei.
- Die Ware muss originalverpackt, unverklebt (ohne Preisetiketten) und unbeschädigt, und somit im wiederverkaufsfähigen Zustand sein.
- Die Retouren müssen frankiert an uns retourniert werden.
- Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen erfolgen.
- Die Rücksendungen müssen nach Zustimmung durch RSC innerhalb von 14 Tagen retourniert werden.
- Speziell für den Kunden bestellte Artikel werden nicht zurückgenommen.
- Spezialanfertigungen werden nicht zurückgenommen.
- Lackierte bzw. schon montierte Teile können nicht zurückgenommen werden.
- Spurverbreiterungen und deren Befestigungsmaterial werden generell nicht zurückgenommen.
- Waren, die vor mehr als 60 Tagen verrechnet wurden, werden nicht zurückgenommen.
- Für Retouren, bei denen RSC keine Schuld trifft, wird automatisch eine Wiedereinlagerungsgebühr von mindestens 10% des Kaufpreises bzw. generell mindestens CHF 50.- belastet.
- Für Retouren, bei denen RSC keine Schuld trifft, werden sämtliche damit verbundenen Versandspesen belastet. Bei Abholungen in der Schweiz durch den Paketdienst CHF 30.–, durch eine Spedition CHF 50.–. Bei Abholungen im Ausland nach Aufwand.
- Retouren, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, können nur in Ausnahmefällen und ausschließlich unter Absprache zurückgenommen werden. Dabei wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von mindestens 20% des Kaufpreises bzw. mindestens CHF 50.– erhoben.
- Gutschriften werden in Form einer Warengutschrift erstellt (Handelspartner), bei Privatkunden erfolgt nach Absprache eine Rückzahlung.
14. Beanstandungen
Reklamationen müssen innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Beanstandete Ware wird RSC nach Erhalt und eingehender Kontrolle in unserem Hause gemäß unserer Entscheidung nachgebessert oder durch einwandfreie Ware ersetzt. Schlägt die Nachbesserung fehl, oder kommt RSC mit der Ersatzlieferung in Lieferverzug, gewährt der Auftraggeber RSC so viel Zeit wie nötig ist, um die Nachbesserung oder Ersatz ohne weiteren Anspruch zu liefern. Bemängelte Ware ist frachtfrei an uns zurückzusenden. RSC trägt keinerlei Versandkosten. Der Auftraggeber kann nicht vom Vertrag, insbesondere bei Sonderanfertigungen gemäß Ziff. 6 der AGB, zurücktreten und verpflichtet sich, auf verlangen von RSC das Fahrzeug zur Nachbesserung zur Verfügung zu stellen. Dabei gewährt der Käufer RSC so viel Zeit wie nötig ist, um die Nachbesserung oder Ersatz ohne weiteren Anspruch zu liefern. Er trägt die Überführungskosten des Fahrzeugs in die RSC Werkstatt selbst. Sollte dies nicht möglich sein und der Kunde gibt RSC nicht die Möglichkeit der Nachbesserung, so übernimmt RSC in Folge keinerlei Haftung über den zuvor gelieferten Warenumfang und die Rüge ist somit nichtig erklärt.
15. Händleranfragen / Händlerstatus
Folgende Bedingungen muss die beantragende Händlerfirma für einen Händlerstatus erfüllen:
- Die Händlerfirma ist im Handelsregister eingetragen (Handelsregisterauszug / Gewerbeschein) und ist hauptsächlich in der Automobilbranche tätig.
- Die Händlerfirma betreibt nachweislich einen Handel und / oder ist Dienstleister. Alleine nur einen Handelsregistereintrag zu besitzen ohne ausreichende geschäftliche Aktivität in der Automobilbranche reicht nicht aus.
- Die Händlerfirma wahrt die Richtlinien von RSC gegenüber dem Kunden.
- Wird in der daraus folgenden Geschäftsbeziehung zwischen RSC und der Händlerfirma einer der obengenannten Punkte nicht mehr erfüllt, kann RSC nach eigenem Ermessen den Händlerstatus per sofort wieder aberkennen.
16. Gewährleistung / Garantiebestimmungen RS Center Produkte
- Sofern nichts anderes angegeben, besitzen Produkte von RSC 12 Monate Garantie ab Lieferungsdatum. Diese setzt einen einwandfreien Einbau von einer Fachwerkstatt voraus (gem. OR in der Schweiz).
- Bei Produkten von Dritthersteller gilt deren Garantiezeit.
- Die Gewährleistung erlischt beim Weiterverkauf der Ware durch den Erstkäufer an Dritte.
- Bei Rennstreckenbetrieb und Einsatz im Motorsport erlischt die Gewährleistung.
- Bei ausgewählten Produkten von RSC liegt eine Garantieregistrierungskarte bei. Diese muss vom Käufer innerhalb einem Monat ausgefüllt an RSC zurückgesendet werden. Erst nach Erhalt dieser Garantieregistrierungskarte gilt die Garantie ab Lieferungsdatum. Dies wird dem Kunden per Mail oder schriftlich bestätigt.
- Gewährleistungsansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Mängel auf eine Verletzung von Bedienungs-, Wartungs-, Handhabungs- oder Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, bzw. der Einbau in keiner Fachwerkstätte bzw. nicht in einem von RSC autorisierten Händler erfolgt ist.
- Die Ware ist vor dem Einbau auf etwaige Mängel zu prüfen. Schadenersatzansprüche für entstandene Verarbeitungs-, De- und Montagekosten werden nicht anerkannt.
- Weitergehende Schadenersatzansprüche, die nicht direkt an der Ware / am Produkt entstanden sind, sind von der Haftung ausgeschlossen.
- Die zur Garantie- bzw. Gewährleistung entstandenen Arbeitsaufwände werden dem Garantie-Antragsteller in Rechnung gestellt. Diese ist sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, im Voraus zu entrichten.
- Garantiesendungen werden nicht von RSC getragen und sind vom Absender zu bezahlen.
17. Gewährleistung / Garantiebestimmungen RSC Suspensions & RSC Custom Wheels Produkte
- RSC Suspensions & RSC Custom Wheels Produkte besitzen 24 Monate Garantie ab Lieferungsdatum. Diese setzt einen einwandfreien Einbau von einer Fachwerkstatt voraus (gem. OR in der Schweiz).
- Die Gewährleistung erlischt beim Weiterverkauf der Ware durch den Erstkäufer an Dritte.
- Bei Rennstreckenbetrieb und Einsatz im Motorsport erlischt die Gewährleistung.
- Jedem RSC Suspensions & RSC Custom Wheels Produkt liegt eine Garantieregistrierungskarte bei. Diese muss vom Käufer innerhalb einem Monat ausgefüllt an RSC zurückgesendet werden. Erst nach Erhalt dieser Garantieregistrierungskarte gilt die Garantie ab Lieferungsdatum. Dies wird dem Kunden per Mail oder schriftlich bestätigt.
- Gewährleistungsansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Mängel auf eine Verletzung von Bedienungs-, Wartungs-, Handhabungs- oder Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, bzw. der Einbau in keiner Fachwerkstätte bzw. nicht in einem von RSC autorisierten Händler erfolgt ist.
- Die Ware ist vor dem Einbau auf etwaige Mängel zu prüfen. Schadenersatzansprüche für entstandene Verarbeitungs-, De- und Montagekosten werden nicht anerkannt.
- Weitergehende Schadenersatzansprüche, die nicht direkt an der Ware / am Produkt entstanden sind, sind von der Haftung ausgeschlossen.
- Die zur Garantie- bzw. Gewährleistung entstandenen Arbeitsaufwände werden dem Garantie Antragsteller in Rechnung gestellt. Diese ist sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, im Voraus zu entrichten.
- Garantie Sendungen werden nicht von RSC getragen und sind vom Absender zu bezahlen.
- Die Gewährleistung bezieht sich auf Fertigungsfehler und Undichtigkeiten unter Einhaltung des sachgemässen Umgangs und fachgerechten Einbau des Produkts. Dies setzt auch die Einhaltung der mitgelieferten und auf unserer Homepage zum Download bereitgestellten Einbau- & Pflegehinweise voraus.
- Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemässen Umgang und unfachmännischen Einbau, Nichteinhaltung der mitgelieferten und auf unserer Homepage zum Download bereitgestellte Einbau- & Pflegehinweise, sowie auf Einflüsse äusserlicher Gewalt zurückzuführen sind.
- Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Beanstandungen, die nach dem Einbau von RSC Suspensions & RSC Custom Wheels Produkten hervorgehen können. Durch Änderung der Fahrzeughöhe und der Fahrzeughärte, sowie durch geänderte Stellungen der Aufhängungs- und Antriebsteile können Geräusche, Lagerspiel sowie Vibrationen am ganzen Fahrzeug innen sowie aussen hervorgerufen werden.
- Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Beanstandungen, die nach dem Einbau von RSC Suspensions & RSC Custom Wheels Produkten hervorgehen können. Radhäuser, Radhausverschalungen, Kotflügel, Unterbodenverkleidungen und weitere, insbesondere bewegende Teile wie ganze Räder sowie Aufhängungs- und Antriebsteile können andere Fahrzeugteile berühren und Schaden zuführen.
- Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf das nicht erreichen der in der Produktbeschreibung angegebenen, geschätzten mögliche Tieferlegung. Ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen ist das nicht erreichen der Fahrwerkgeometrie Einstellwerte nach Werksvorgabe der Fahrzeughersteller. Einen deswegen möglichen erhöhten Reifenverschleiss sowie ungleich entstehendes Reifenprofilbild ist von einer Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
- Alle RSC Fahrwerksteile & Alufelgen können auch während der Garantiezeit Lackschäden und Korrosion aufweisen. Im Betrieb in Regionen mit extremen Umweltbedingungen (hoher Salzgehalt, z.B. in Küstennähe und / oder erhöhtem Winterbetrieb durch Splitt und Streusalz) sind die RSC Fahrwerksteile Alufelgen um ein vielfaches höheren Belastungen ausgesetzt, die sich in vorzeitigem Lackverlust und Korrosion zeigen können. Es ist deshalb zu empfehlen, in solchen Regionen bei jeder Autowäsche ebenfalls die RSC Fahrwerksteile & Alufelgen so gut wie möglich zu reinigen bzw. abzudampfen. Die Funktionen der RSC Fahrwerksteile & Alufelgen sind bei Lackschäden und Korrosion in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt. Lackschäden und Korrosion stellen keinen Garantieanspruch dar.
- Sollte es zu einem Gewährleistungsanspruch kommen, sind die Mängel innerhalb der Garantiezeit unverzüglich über info@rscenter.ch zu melden. Folgende Unterlagen müssen dabei mit gesendet werden:
– Kopie Rechnung
– Kopie Fahrzeugausweis / Fahrzeugschein
– Kopie RSC Suspensions CH Eignungserklärung / DE Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Kopie RSC Custom Wheels CH Eignungserklärung / DE Unbedenklichkeitsbescheinigung
– RSC Suspensions Artikel- & Seriennummer (Ort: An jedem RSC Stossdämpfer oder RSC Gelenkdomlagerplatte) bzw. RSC Custom Wheels Artikel- & Seriennummer (Ort: In jeder RSC Custom Wheels Felgenschüssel)
– Datum des Auftreten der Beanstandung
– Genauer Beschrieb der Beanstandung (fachmännisch)
– Beanstandung mit Bilder dokumentiert
– Geräusche mit Soundfile dokumentiert
RSC behält sich vor, bei Mangel an gelieferten Informationen oder sonstige Unklarheiten, die Ware, oder falls nötig, das ganze Fahrzeug anzufordern. Alternativ kann RSC dem Kunden / Käufer auch einen von RSC autorisierten Händler / Fachwerkstätte für die weitere Abklärung der Beanstandung und deren Einschätzung / Diagnose angeben. Die daraus folgenden Überführungs-, Arbeits- und Fahrzeugausfallkosten gehen zu Lasten des Garantie Antragstellers.
18. Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden, müssen in Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Auftraggeber muss das Fahrzeug bei einer technischen Prüfstelle vorführen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Auftraggeber. Alle Ansprüche an RSC, wegen eventueller Nichtgenehmigung durch die technische Prüfstelle, sind ausgeschlossen. Es sei denn, RSC hat die MFK / TÜV- Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert. Bei Fahrzeugen, an denen nach der Umrüstung, bzw. nach der Prüfung und Abnahme der technischen Prüfstelle Änderungen irgendwelcher Art vorgenommen werden, entfällt jegliche Haftung, unabhängig davon, ob die Änderung für den Schaden mittelbar oder unmittelbar ausschlaggebend war. Eintragungen in die Fahrzeugpapiere, auch nach erfolgreich erfolgter Prüfung der technischen Prüfstellen sind ohne Gewähr. RSC übernimmt keinerlei Haftung für nicht erfolgte oder falsche Eintragung der Änderungen in die Fahrzeugpapiere. Risiken und jegliche anfallenden Aufwände zur erfolgreichen Fahrzeugprüfung durch die technische Prüfstelle trägt der Auftraggeber selbst. RSC Custom Wheels Produkte sind in EU Länder mit Eintragungspflicht nicht zwingend eintragbar.
19. Haftung
Unsere Haftung für die gelieferten Artikel erstreckt sich höchstens bis zum fakturierten Betrag oder bis zum Ersatz des Produktes. Von der Haftung ausgeschlossen sind alle Nebenkosten wie Einbau, Montage, Lackierung usw. sowie alle Spesen und Umtriebe.
20. Produkthaftung
RSC haftet für eventuelle Produktions-Mängel nur insoweit, als sie nach zwingendem schweizerischem Recht der Produkthaftpflicht untersteht. Weitergehende Verpflichtungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
21. Salvatorische Klausel
Sollten Teile oder einzelne Bestimmungen der AGB dem aktuell gültigen Recht in irgendeiner Form nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die restlichen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt.
22. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Durch die Erteilung eines Auftrages, einer Bestellung bzw. einer Zusammenarbeit erkennt der Käufer / Kunde diese AGB / Lieferungs-, Zahlungs- und Gewährleistungsbedingungen als allein maßgebend an. Dies wird auf jeder RSC Offerte und Rechnung mit dem Hinweis „gem. AGB/RS Center Arno Samimi“ anerkennend vermerkt. Diese Anerkennung ist auch für jeden weiteren Auftrag maßgebend, ohne dass erneut ein spezieller Hinweis auf diese Vertragsbedingungen erfolgt. Diese AGB ist ab sofort und nur in deutscher Sprache gültig und behält ihre Gültigkeit bis auf Widerruf oder Ersatz durch eine aktualisierte Version durch RSC. Der Kunde / Händler / Käufer informiert sich selbstständig auf www.rscenter.ch über die aktuelle Version der AGB von RSC. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit RSC ist, unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts, Arlesheim / BL / CH. Dieser Vertrag untersteht dem Schweizer Recht. Bitte besuchen Sie monatlich unsere Webseiten www.rscenter.ch, um wichtige Infos und Updates zu erfahren.